Schrebergarten ABC

Beim Schrebergarten ABC werden alle Fragen rund um den Schrebergarten beantwortet!

Laut dem Dachverband Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG) gibt es in Deutschland etwa eine Million Pächter von Kleingärten, 20 Landesverbände und 330 Regionalverbände. Insgesamt gibt es deutschlandweit rund 15.000 Kleingartenvereine. Das sind ca. 893.000 Kleingärten, die sich über eine Fläche von 44.000 Hektar verteilen.

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Schrebergarten finden. © Schrebergarten-Ratgeber

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Fragen rund um den Schrebergarten


 

Die Idee eines Schrebergarten ist bereits vor rund 200 Jahren entstanden. Damals wurden Schrebergärten vor allem von ärmeren Familien genutzt, um Lebensmittel anzubauen.

Über die Jahre hinweg und im Zuge der Industrialisierung haben sich nicht nur die Lebensbedingungen verschlechtert, auch die Ernährung und Gesundheit der Menschen hat sich zunehmend verändert. Ein Schrebergarten war damals eine tolle Möglichkeit um Obst und Gemüse anzubauen.

Heute ist ein Schrebergarten ein wunderbarer Ausgleich zum Stadtleben und Alltag und ein toller Ort für Familien. Dabei ist der Anbau von Obst und Gemüse immer noch ein zwingender Bestandteil der Kleingartennutzung.


 

Ein Schrebergarten wird auch als Kleingarten, Parzelle oder Laube bezeichnet. Mit dem Begriff Schrebergarten sind kleine Grundstücke in einer größeren Anlage gemeint, die von einem Verein gepachtet und bewirtschaftet werden können.

Der Namensgeber des Schrebergartens ist der Arzt und Pädagoge Moritz Schreber. Mitte des 19. Jahrhunderts engagierte sich Schreber für das Wohl von Kindern. Schreber baute damals einen Spielplatz für Kinder in Leipzig, der als „Schreberplatz“ bekannt wurde. Der Schreberplatz wurde zunächst als Spielwiese genutzt. Später wurden zusätzlich verschiedene Beete angelegt und der Schreberplatz in sogenannte Parzellen unterteilt. Hierdurch ist der Schrebergarten – wie wir ihn heute kennen, entstanden.


 

Wer einen Schrebergarten pachtet, muss sich an bestimmte Vorschriften halten. Die Gesetze und Regeln in einem Schrebergarten befinden sich im Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Außerdem besitzt jede Kleingartenanlage eine Verordnung bzw. Satzung, in der weitere Richtlinien festgehalten werden.